1. Anmiet- und Zahlungsbedingungen
Bei Anmietung benötigen wir vom Mieter einen gültigen Führerschein (mind. 2 Jahre), Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine Mietvorauszahlung in Hohe der voraussichtlichen Mietkosten zuzüglich einer Kaution in Höhe von 300,00 € füгодаr eine Vermietung von 1 bis 3 Tagen, oder von 500,00 € ab dem 4. Tag. Die Kaution wird durch eine Kreditkarte/EC erhoben. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten und Zahlungssysteme: EC- Cash, VISA, MasterCard, Maestro, JCB CARDS. Der Restbetrag ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Die Zahlung soll bitte möglichst nicht mit Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte berechnen wir 3% Servicegebühr.Das KFZ darf nicht untervermietet werden.
2. Mietpreis, Versicherung/ Wegfall der Haftungsreduzierung
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise beinhalten schon die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind inkl. einer Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 950,00 Euro (beim 9-Sitzer Bus - 1000,00 EUR). Eine Reduzierung auf 650,00 Euro ist durch eine zusätzliche Gebühr von 13,00 € pro Tag möglich ( beim Bus -15,00 €/ Tag, gilt nur bis zu drei Miettagen). Die Teilkasko- Selbstbeteiligung (Brand, Diebstahl) beträgt 150,00 Euro. Eine nachträgliche Herabsetzung der Haftungsbegrenzung während der Mietdauer ist nicht möglich. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf dem vertraglich vereinbarten Wert bezieht sich immer pro Schadenfall. Hat ein Fahrzeug bei Rückgabe mehrere von einander unabhängige Schäden, dann wird jeweils eine Schadenzahlung bis zur Höhe der Vereinbarten Selbstbeteiligung fällig. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, alkogol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit haftet der Mieter unbeschränkt. Fahrer, Gepäck, Waren usw. sind nicht versichert.
Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig gegen Entwendung, Diebstahl und Verlust zu sichern. Sonst haftet der Mieter für alle Schäden ohne Einschränkung.
Bei Abschluss einer Insassenunfallversicherung ( Bus ) zu einer Tagesprämie von 5,- EUR pro Fahrzeug (Höchstbetrag -10,00 €) beträgt die Deckungssumme EUR 80.000,- bei Invalidität, EUR 40.000,- im Todesfall. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen um einmalig 50% bei anteiligem Anspruch der geschädigten Person. http://www.finanzen.de/kfz-versicherung.html
Beim Stundenvertrag wird jede nächste volle Stunde zusätzlich mit 10,00 € pro Stunde bzw. eine halbe Stunde mit 5,00 € abgerechnet. Der Stundenvertrag gilt nur bis zu vier Stunden. Bei weiteren Stunden wird ein Tagestarifpreis abgerechnet.
Der Mietpreis beinhaltet auch Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
3. Fahrzeugrückgabe, Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten von Autovermietung- Gern (oder nach Vereinbaren) zurückzugeben. Die sind: Mo.-Fr. von 8:00 bis 19:00 Uhr, So., Sa. von 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbaren.Wird das Fahrzeug nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Termin zurückgegeben, verlängert sich der Vertrag um einen Tag, wobei eine schriftliche oder telefonische Vereinbahrung mit dem Vermieter 24 Stunden, mindestens 12 Stunden vor Ablauf des Rückgabetermins notwendig ist. Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung sind für den entsprechenden Tag eventuelle Mietausfallkosten oder die entstehenden Kosten für die Person, die das Fahrzeug vorreserviert hat, zu ersetzen. Der Mieter zahlt an Autovermietung-Gern ebenfalls eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10,00 €, wenn er sich um mehr als 20 Minuten verspätet und es versäumt hat, die Buchung zu verlängern. Falls Rückgabeverspätung über 1 Stunde überschreit, wobei keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung getroffen worden ist, darf der Vermieter dem Mieter den Tagesgrundpreis berechnen.
Wir bieten keinen Service für die Zustellung und Abholung des Leihwagens an. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für die Beschädigung des KFZ und hat in diesem Fall auch die Schadensnebenkosten sowie mögliche Gutachter- und Mietausfallkosten zu ersetzen. Die unfallbedingte Auslagen, wie Bearbeitungsgebühr und Porto, Fahrzeugüberbringung zur Reparaturstelle und zum Gutachten, Fahrtkosten berechnen wir ab 50,00 € pauschal. Bei nicht von einer beauftragten Werkstatt ausgeführten Arbeiten bezüglich Kleinreparatur bzw. Instandsetzung rechnen wir für unsere Leistungen pro Stunde 25,00 € zzgl. MwSt. Beim Zahlungsverzug wird für die Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Der Transport gefährlicher Stoffe mit dem KFZ ist untergesagt. Der Mieter verpflichtet sich, das KFZ pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln sowie es ständig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überwachen. Bei längerer Benutzung hat der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter die fälligen Wartungsarbeiten in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen; die Kosten erstattet der Vermieter.
Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das KFZ nicht fahrbereit ist und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Bei technischem Versagen eines Fahrzeuges während einer Vermietung wird für die Ausfallzeit der Mietpreis anteilig zurückerstattet, wenn kein Ersatzfahrzeug angeboten werden kann.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges entstehenden Kosten, anfallenden Gebühren, Mahngebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die die Vermieterin in Anspruch genommen wird. Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/ Fahrer zu benennen.
Das Fahrzeug wird dem Mieter voll getankt mit Diesel (kein Biodiesel!) übergeben und ist vom Mieter voll getankt zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat die für die Betankung anfallenden Kraftstoffkosten zuzüglich des Betankungsservice und Bearbeitungsgebühr in Höhe bis zu 15,00 € als Pauschalbetrag zu tragen. ACHTUNG: Heben Sie bitte Spritrechnungen auf - als Beweis für den Tankinhalt bei Rückgabe.
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug im sauberen Zustand zurückzugeben, sonst fallen an ihn zusätzliche Kosten für die Autoreinigung (Fleckenbeseitigung). Bei unverhältnismäßiger Verschmutzung des Fahrzeuges sind die Pauschalgebühren bis zu 15,00 €. Auch behält die Vermieterin das Recht, bei sehr verschmutztem Auto nach dem Autowaschen das Fahrzeug zu besichtigen. Wird der Mietgegenstand außerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach Einbruch der Dunkelheit oder ohne Erstellung eines Rückgabeprotokolls zurückgegeben, so erfolgt die offizielle Rücknahme und Bewertung am darauf folgenden Tag.
Die Vermieterin kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche der Vermieterin unberührt. Eine spätere Feststellung von den Schäden schließt bei einem Beweis die Schuld eines Mieters nicht aus. In dem Fall ist die Vermieterin berechtigt, innerhalb von den nächsten zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängeln, für die der Mieter haftbar ist, gegenüber dem Mieter Mängeln des KFZ zu beanstanden.
Hiermit wird die Autovermietung- Gern ermächtigt sämtliche im Rahmen der Anmietungen entstehenden Kosten über die angegebene EC/ Kreditkarte zu belasten.
4. Reservierung und Abbestellung
Abbestellungen für KFZ und Dachbox müssen spätestens 72 Std. (3 Tage) vor Mietbeginn erfolgen. Bei Bestellung unter 72 Stunden muss die Abbestellung spätestens 42 Std. und unter 42 Std. muss die Abbestellung spätestens 24 Std., unter 24 Std. muss die Abbestellung spätestens 12 Std. vor Mietbeginn erfolgen. Andernfalls ist ein Tagesgrundpreis für die entsprechenden Tage zu zahlen, es sei denn das KFZ (Dachbox) konnte anderweitig vermietet werden.
Für den 9-Sitzer Bus und die Dachbox gilt zusätzlich: Abbestellungsfrist von 10 Tagen vor Mietbeginn, falls die Bestellung nicht unter 10 Tagen erfolgt. Sonst gelten die oben genannten Bedingungen.
Wird eine Anzahlung für die Fahrzeugmiete geleistet und der Abholungstermin nicht wahrgenommen, ohne die Bestellung zu stornieren, darf der Vermieter die Anzahlung einbehalten. Die Anzahlung für die Miete kann in Höhe vom Tagesgrundpreis oder bis zu 15% vom gesamten Mietpreis erhoben werden.
Sämtliche Stornierungen und Änderungen müssen schriftlich vorgenommen werden!
Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist Autovermietung- Gern an die Reservierung nicht mehr gebunden.
5. Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern im dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenk werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und in der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Verantwortung dafür übernimmt der Mieter. Das Mindestalter beträgt 22 Jahre, beim Busmieten -24 Jahre. Beim Firmenmieten sind führungsberechtigt alle Mitarbeiter des Mieters, welche im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und mind. 22 Jahre alt sind. Mindestdauer des Führerscheinbesitzes 2 Jahre. Für die unbefugte Nutzung des Fahrzeuges ist der Mieter verantwortlich.
6. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet die Vermieterin unverzüglich telefonisch zu verständigen, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die nächste Polizeistelle zu melden und aufnehmen zu lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Eine Bestätigung ist vorzulegen, wenn die Polizei die Unfallaufnahme abgelehnt hat. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Autovermietung- Gern, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Im Falle Entwendung des Fahrzeuges muss eine Berichtaufnahme von der Polizeidienststelle ebenso vorgelegt werden.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 50,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Autovermietung- Gern in Auftrag gegeben werden.
Wenn nicht anderes vereinbart wurde, sind Fahrten ins Ausland in folgende Länder erlaubt: Belgien, Dänemark, Finnland, Österreich, Frankreich, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Irland, Italien (begrenzt), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen. Fahrten in oder durch osteuropäische Länder sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland können sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit verlieren, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Wir behalten uns das Recht vor, es von Polizei/Grenzschutz sicherstellen zu lassen.
7. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Hauptsitz der Vermieterin, München vereinbart. Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Autovermietung-Gern in München